Spezifische Informationsrubrik Einkommensteuererklärung von natürlichen Personen

Version française

Einführung

Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten.

 

Wir bitten Sie, folgende Informationen zur Kenntnis zu nehmen.

Rechte der betroffenen Person

Gemäß Kapitel III der DSGVO hat die betroffene Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, folgende Rechte:

  • Transparente Information und Kommunikation (art. 12)
  • Informationspflicht (art. 13 et 14)
  • Auskunftsrecht (art. 15)
  • Recht auf Berichtigung (art. 16)
  • Recht auf Löschung (art. 17)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (art. 18)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (art. 20)
  • Widerspruchsrecht (art 21)
  • Recht auf Anfechtung automatisierter Entscheidungen (art. 22)
 

Zur Ausübung dieser Rechte verwenden Sie bitte die Formulare für die Ausübung von DSGVO-Rechten.

Spezifische Informationen zur Einwilligung

Im Rahmen des Verfahrens "Einkommensteuererklärung von natürlichen Personen" holt die Steuerverwaltung (ACD) Ihre ausdrückliche Einwilligung zur ausschließlich automatisierten Verarbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung ein.

Bezüglich dieser Einwilligung wird folgendes erläutert:

a)       unter "ausschließlich automatisierter Verarbeitung" versteht die ACD eine Verarbeitung ohne manuellen Eingriff seitens einer Fachkraft der ACD;

 

b)      der Umfang Ihrer Einwilligung zur ausschließlich automatisierten Verarbeitung ist strikt auf die Verarbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung für das betreffende Steuerjahr beschränkt und berührt keine anderen Verwaltungsschritte, die Sie gegenüber der ACD möglicherweise unternommen haben oder unternehmen werden;

 

c)       Ihre Einwilligung zur ausschließlich automatisierten Verarbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung ist freiwillig; eine eventuelle Verweigerung der Einwilligung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Berechnung der Steuer; im Falle einer Verweigerung der Einwilligung sind Sie jedoch aufgefordert, eine der anderen Möglichkeiten zur Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung zu nutzen (Verwendung des auf unserer Website verfügbaren PDF-Formulars, das entweder elektronisch über MyGuichet oder auf dem Postweg an das zuständige Steuerbüro zu übermitteln ist);

 

d)      bei einer Zusammenveranlagung sind die Einwilligungen des Steuerpflichtigen und des steuerpflichtigen Ehepartners / Partners erforderlich; sind sich der Steuerpflichtige und der steuerpflichtige Ehepartner / Partner nicht einig, gilt dies als Ablehnung, die beiden Steuerpflichtigen entgegengehalten werden kann; in diesem Fall ist das PDF-Formular auf unserer Website zu verwenden, das entweder elektronisch über MyGuichet oder per Post an das zuständige Steuerbüro zu übermitteln ist;

 

e)      die Rechtsbehelfe gegen eine gesetzlich vorgesehene Besteuerung sind für eine Besteuerung, die aus einer ausschließlich automatisierten Verarbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung resultiert, dieselben wie für eine Besteuerung, die aus einer nicht ausschließlich automatisierten Verarbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung resultiert;

 

f)        diese Rechtsbehelfe ermöglichen es Ihnen insbesondere, die Besteuerung anzufechten und somit Ihren Standpunkt darzulegen und ein Eingreifen einer Person seitens des Verantwortlichen zu erwirken. Die notwendigen Informationen zu den Rechtsbehelfen erhalten Sie auf der Rückseite des Steuerbescheids;

 

g)       nach der Übermittlung Ihrer Einkommensteuererklärung an die ACD und vor der Verbuchung der Besteuerung können Sie Ihre Einwilligung zur ausschließlich automatisierten Verarbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung zurückziehen; in diesem Fall wird Ihre eingereichte Einkommensteuererklärung nicht ausschließlich automatisiert verarbeitet;

 

h)      Ihre Einwilligung zur ausschließlich automatisierten Verarbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung kann per Post an die Adresse Ihres zuständigen Steuerbüros (Kontaktdaten der Finanzämter für natürliche Personen) widerrufen werden; Sie müssen in diesem Schreiben eindeutig Ihre Absicht ausdrücken, Ihre Einwilligung zur ausschließlich automatisierten Verarbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung zu widerrufen, sowie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Steueraktenzeichen, das Datum der Abgabe der betroffenen Einkommensteuererklärung und das Steuerjahr, auf das sich Ihre Einkommensteuererklärung bezieht; der Widerruf Ihrer Einwilligung kann so lange erfolgen, wie die Besteuerung noch nicht verbucht wurde;

 

i)        um Ihre Einwilligung oder den Widerruf Ihrer Einwilligung zur ausschließlich automatisierten Verarbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung zu dokumentieren, speichert die ACD folgende Informationen:

  • im Falle einer Einwilligung, die Identifikationsdaten der betroffenen Person(en); Datum und Uhrzeit, zu denen die Einwilligung erteilt wurde, entsprechen denen der Unterschrift Ihrer Einkommensteuererklärung;
  • im Falle des Widerrufs der Einwilligung, die Identifikationsdaten der betroffenen Person, die ihre Einwilligung widerrufen hat, alle weiteren Informationen, die in der Widerrufsnachricht übermittelt werden, und das Datum, an dem sie bei der ACD eingegangen ist;

 

j)        die Aufbewahrungsfrist für diese Informationen entspricht derjenigen für die personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung übermittelt werden. Weitere Informationen über die Verarbeitung dieser Daten finden Sie im nachstehenden Abschnitt "Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten".

Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten

a)       Die Steuerverwaltung, nachstehend ACD genannt, vertreten durch den Steuerdirektor, ist die für die Verarbeitung Verantwortliche. Kontaktdaten:

Administration des contributions directes

Der Steuerdirektor

L-2982 Luxemburg

 

b)      Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten wie folgt:

Administration des contributions directes

zu Händen des Datenschutzbeauftragten

L-2982 Luxemburg

 

c)       Der Verarbeitungszweck der personenbezogenen Daten ist die Festsetzung von Steuern und Gebühren und insbesondere die Festsetzung von Steuern unter alleiniger Berücksichtigung der Steuererklärung natürlicher Personen.

 

d)      Nach Abschluss der Festsetzung der Steuer unter alleiniger Berücksichtigung der Steuererklärung kann der Steuerbescheid von der ACD an einen Bevollmächtigten weitergeleitet werden, sofern ein solcher Bevollmächtigter dem zuständigen Steuerbüro vorab mitgeteilt wurde (Kontaktdaten der Finanzämter für natürliche Personen).

 

e)      Die personenbezogenen Daten werden für zehn Jahre gespeichert oder länger, insbesondere im Falle der Anfechtung einer behördlichen Entscheidung (Beschwerde, formliche Reklamation beim Steuerdirektor oder bei Gericht anhängige Klage).

 

f)        Zur Ausübung ihrer Rechte durch die betroffenen Personen wird auf den obigen Abschnitt "Rechte der betroffenen Person" verwiesen.

 

g)       Neben den Daten zur Einwilligung (siehe obiges Kapitel "Spezifische Informationen zur Einwilligung") sind die Kategorien der erhobenen Daten folgende:

  • Identifikationsdaten;
  • Persönliche Merkmale;
  • Medizinische Daten;
  • Bank- und Finanzdaten;
  • Ausbildung und Beruf;
  • Einkommen;
  • Lebens- und Konsumgewohnheiten;
  • Authentifizierungsinformationen.

 

h)      Eine Beschwerde kann bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden:

Commission nationale pour la protection des données

15, Boulevard du Jazz

L-4370 Belvaux

 

i)        Die Verarbeitung personenbezogener Daten stützt sich auf die im Folgenden aufgeführten Rechtsvorschriften:

  • Abgabenordnung vom 22. Mai 1931 in seiner geänderten Fassung;
  • Einkommensteuergesetz vom 4. Dezember 1967 in seiner geänderten Fassung.

 

j)        Die bereitgestellten Informationen müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Im Falle der Abgabe unvollständiger oder unrichtiger Informationen an die ACD oder im Falle der Nichtzusammenarbeit mit der ACD unterliegt die betroffene Person den Sanktionen, die in den oben genannten Gesetzen vorgesehen sind.

Dernière mise à jour